Einlagen für Sicherheitsschuhe

Orthopädische Einlagen für Sicherheitschuhe

Einlagen für Sicherheitsschuhe mit orthopädischer Anpassung nach DGUV Regel 112 – 191, nach der aktuellen DGUV Regel 112 – 191 erlischt die Baumusterprüfung  bei den Sicherheitsschuhen wenn in diese andere Fußeinlagen eingelegt oder Veränderungen / Zurichtungen an diesen Schuhen vorgenommen werden ohne dass hierfür eine entsprechende Baumusterprüf-Bescheinigung vorliegt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben falls haftbar. Wir bieten Ihnen ein komplettes Konzept rund um den orthopädischen Fußschutz das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 

Warum orthopädische Einlagen und Veränderung an Sicherheitsschuhen?

Sie verbringen einen großen Teil Ihres Lebens am Arbeitsplatz und somit in Ihren Arbeits - Sicherheitsschuhen. Um Ihre Füße und den gesamten Bewegungsapparat zu schonen und dauerhaft gesund zu erhalten, ist ein sicherer Stand und eine optimale Stützung des Fußes gerade in Ihren Arbeits - Sicherheitsschuhen eine enorm wichtige Angelegenheit. Ziele sind eine maximale Entlastung der Füße und Gelenke durch optimale Stützung sowie Stoßabsorbtion und Erhaltung der sicherheitsrelevanten Eigenschaften am Schuh. Unsere orthopädischen Einlagen für Arbeits- und Sicherheitsschuhe werden individuell für Sie gefertigt und bieten dadurch ein Höchstmaß an Passform und passiven Schutz im Arbeitsschuh. In Arbeits - Sicherheitsschuhen ist das Tragen von nicht auf den Schuh abgestimmten Einlagen jedoch aus unterschiedlichen Gründen verboten. So riskiert der Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls bei Nichtbeachten der gesetzlichen Vorschriften den Verlust des Versicherungsschutzes der Unfallversicherung. Deshalb ist es notwendig, dass orthopädische Veränderungen, Einlagen und Orthopädische Sicherheitsschuhe nach Maß nur gemäß Baumuster DGUV Regel und nach einer zertifizierten Fertigungsanweisung durch einen qualifizierten Fachbetrieb verändert oder produziert werden können.

Wer bezahlt die Versorgung? 

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt nur die Kosten für die orthopädischen Einlagen / Umarbeitungen an Sicherheitsschuhe. Die Kosten für die zur Veränderung zugelassen Sicherheitsschuhe nach DGUV Regel 112 – 191 hat der Arbeitgeber im Rahmen der PSA ( Persönlichen Schutzausrüstung ) zu übernehmen. Bei Antragsstellung muss der Antragssteller als Grundvoraussetzung 15 versicherungspflichtige Jahre nachweisen können, unter 15 versicherungspflichtige Jahre ist die Agentur für Arbeit Berufliche Rehabilitation zuständig.

 

 

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